Mediation
Eine Mediation beginnt mit einem ersten für sie kostenlosen Kennenlerntreffen. Da ich als Mediatorin keine der beiden Konfliktparteien vertrete, sondern neutral bin, ist es erforderlich, dass beide Parteien an dem Kennenlerntreffen teilnehmen, um den gleichen Informationsstand zu haben. Da eine erfolgreiche Mediation die freiwillige Teilnahme aller Beteiligten voraussetzt, müssen sich nach dem ersten Treffen alle Beteiligten einig sein, dass eine Mediation mit mir als Mediatorin durchgeführt werden soll.
In der Regel erfordert ein Mediationsverfahren fünf bis zehn Sitzungen à 2 Stunden, die jeweils im Abstand von ca. zwei Wochen stattfinden. Möglich ist in Abstimmung mit den Parteien und sofern sich der konkrete Konflikt hierfür eignet, auch eine Durchführung des gesamten Mediationsverfahrens an einem Stück, beispielsweise an einem Wochenende.
Ziel der Mediation ist es, am Ende eine Vereinbarung zwischen den Parteien zu schließen, welche den Konflikt umfassend beendet. Eine juristische Prüfung der Vereinbarung durch mich findet aufgrund meiner Neutralität als Mediatorin nicht statt, diese bleibt bei Bedarf den Rechtsanwälten der jeweiligen Parteien vorbehalten.
Ich rechne meine Tätigkeit als Mediatorin nach Zeitaufwand mit einem Stundensatz von € 120,00 zzgl. MwSt. ab. Die Vergütung entsteht unabhängig davon, ob die Mediation mit dem Abschluss einer Vereinbarung endet.